Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße oder Verwarnung geahndet werden. Außerdem kommen Nebenfolgen, wie z.B. Fahrverbot in Betracht.
Im Klartext bedeutet das Fragen zu
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- Verfahren bei der Staatsanwaltschaft
- Verteidigungsstrategien
- in der mündlichen Hauptverhandlung
- vor dem Amtsgericht
- Überprüfung von allen standardisierten Meßverfahren auf Fehlerquellen
- Einwendungen gegen das drohende Fahrverbot
- Einschaltung von vereidigten Sachverständigen zur Entlastung des Tatvorwurfs (Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße)
- Beweisanträge