Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
Im Klartext geht es vor allem um
- Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
- Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
- Verfahren vor Behörden und Gerichten (einschließlich einstweiliger Rechtsschutz)